Hotels und Gastronomiebetriebe sind aus unserer Sicht mit einem internen Datenschutzbeauftragten besser versorgt, als mit einem, unter Umständen weit entfernten externen DSB. Warum?
Ein Datenschutzbeauftragter vor Ort ist für Ihren Gast besser greifbar. Er kann ein Gesicht mit seiner Anfrage verbinden und muss sich nicht umständlich an eine ihm nicht bekannte, anonyme Person wenden. Deshalb schulen wir Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter gründlich und vor Ort im Unternehmen. Schon während der Ausbildung werden dabei die ohnehin vom Gesetzgeber geforderten Pflichtdokumente erstellt.
Möglichen Bedenken des Gastes kann ein gut geschulter Datenschutzbeauftragter vor Ort im persönlichen Gespräch besser begegnen, denn die Schwelle für den Gast, eine Frage oder Beschwerde vorzubringen, sinkt deutlich. Der Datenschutzbeauftragte ist somit über den normalen Anspruch an das Servicepersonal hinaus, ein wichtige Bezugsperson für den Gast. Diese Chance können Gastronomen und Hoteliers nutzen. Voraussetzung für die Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter im Hotel und der Gastronomie ist neben einem entsprechenden Auftreten eine gute Schulung in allen Fragen von Technik, Organisation und Recht des Datenschutzes. Details zu unserem Schulungsangebot finden Sie auf dieser Seite.
Natürlich bieten wir Hotel- und Gastronomiebetrieben gerne unsere Dienste als externer Datenschutzbeauftragter an, wenn keine geeigneten Mitarbeiter vor Ort vorhanden sind. Die zweitbeste Alternative ist immer noch besser als keine.